Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
01.12.2022