Wenn Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann, Ihre eingetragene Lebenspartnerin, Ihr eingetragener Lebenspartner oder ein Elternteil verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung finanzielle Unterstützung erhalten.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.01.2023