Sie haben ein totes Tier gefunden. Tote Tiere können andere Tiere oder Menschen mit Krankheitserregern anstecken. Beim Auffinden verstorbener Nutz-, Heim- und Wildtiere unbekannter Herkunft ist deshalb die örtliche Veterinärbehörde zu informieren, die entscheidet, welche Beseitigungsmaßnahmen oder Untersuchungen erforderlich sind.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
