InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Tierversuche Anzeige

Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, müssen Sie dies vor Versuchsbeginn bei der zuständigen Stelle anzeigen. Zu Tierversuchen zählen u.a. Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.

Niedersachsen

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

Weitere Informationen

Herausgeber

Niedersachsen

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.