Der Ordnungsdienst bestreift Park- und Grünanlagen, um zu prüfen, ob die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sich an die Anleinpflicht halten.
Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer den Hundekot ordnungsgemäß beseitigen.
Die Anleinpflicht für Hunde gilt in Bremen ab dem 15. März und endet am 15. Juli eines Kalenderjahres (Brut- und Setzzeit). In diesem Zeitraum müssen Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt. Doch auch in der Stadt wird der Freilauf der Hunde eingeschränkt. So gilt ganzjährig eine Anleinpflicht in vielen Parkanlagen.
Hunde die im öffentlichen Raum geführt werden, dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden.
Bitte tragen Sie als Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge, dass Ihr Hund keine Personen oder Tiere ausdauernd anbellt, sie anspringt oder in sonstiger Weise erheblich beeinträchtigt.
