Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für eine Bestandsänderung der Tiere, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Tiere.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: