Wenn Sie ein von Ihnen gehaltenes giftiges Tier im Sinne des Gifttiergesetzes NRW verkaufen oder abgeben, müssen Sie dies melden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.