Wenn Sie ein giftiges Tier im Sinne des Gifttiergesetzes NRW besitzen und Sie Ihren Wohnort gewechselt haben, muss dies innerhalb von 14 Tagen dem Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.