Sollte ein giftiges Tier aus einer Bestandshaltung abhandenkommen, muss dies unverzüglich dem Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.