Wenn die Bundesnetzagentur Ihnen Frequenzen im Mobilfunknetz zugeteilt hat und Sie diese in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie zuvor die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter zur Frequenznutzung beantragen.
Wenn die Bundesnetzagentur Ihnen Frequenzen im Mobilfunknetz zugeteilt hat und Sie diese in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie zuvor die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter zur Frequenznutzung beantragen.