Als Sendernetzbetreiber im Rundfunk beantragen Sie die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.01.2023