Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funk-technischen Ausrüstung, mitteilen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
18.03.2022