Wenn Sie eine ausländische Amateurfunkgenehmigung besitzen und sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, können Sie bei der Bundesnetzagentur eine Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen.
Wenn Sie eine ausländische Amateurfunkgenehmigung besitzen und sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, können Sie bei der Bundesnetzagentur eine Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen.