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Die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung beantragen

Sie möchten eine Amateurfunkzulassung in Deutschland erhalten und besitzen bereits eine ausländische Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung? Dann können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesnetzagentur anerkennen lassen.

Bundesrepublik Deutschland

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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