Die Veranstaltung von Rundfunk als bundesweit ausgerichtetes Angebot bedarf einer Zulassung. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt ist unter anderem zuständig, wenn der Anbieter seinen Sitz in Niedersachsen hat.
Die Veranstaltung von Rundfunk als bundesweit ausgerichtetes Angebot bedarf einer Zulassung. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt ist unter anderem zuständig, wenn der Anbieter seinen Sitz in Niedersachsen hat.