Wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) grenzüberschreitend in der Europäischen Union anbieten möchten, benötigen Sie eine EU-Lizenz.

Grundsätzlich muss vor der Erteilung der EU-Lizenz eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen und/oder Ausflugsfahrten bzw. Ferienzielreisen vorliegen.

Die EU-Lizenz wird wie die nationale Genehmigung für Veranstalter von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen höchstens für fünf Jahre erteilt. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden.

Hinweis:
Der Betriebssitz oder die Niederlassung muss sich im handelsrechtlichen Sinn im Inland befinden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: