Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
Bitte stellen Sie den Antrag vor Ort im Bürgeramt oder im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde).
Bitte stellen Sie den Antrag vor Ort im Bürgeramt oder im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde).
Weiterführende Links
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden. - Der verlorengegangene Führerschein war ein in Deutschland ausgestellter Führerschein
- Persönliche Vorsprache mit Termin ist erforderlich
- 42,50 Euro: Ersatzführerschein
- 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins
- 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein
- 6,32 Euro zusätzlich: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.), nicht mit Express-Herstellung kombinierbar
- 9,52 Euro zusätzlich: Express-Herstellung des Führerscheins
Handlungsgrundlagen
Bearbeitungsdauer
48 Stunden (zwei Arbeitstage): für die Express-Herstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei
