Wenn Ihr alter Papierführerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Kartenführerschein beantragen. Auch ältere Kartenführerscheine müssen umgetauscht werden.
Wenn in Ihrem Führerschein kein Ablaufdatum steht, müssen Sie den Führerschein tauschen.
Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Ihr Geburtsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
- vor 1953 – Umtausch bis zum 19.01.2033
- 1953 bis 1971 oder später – der Umtausch muss bereits erfolgt sein
Umtauschfristen für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
Das Ausstellungsjahr bestimmt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
- 1999 – 2001: Umtausch bis zum 19.01.2026
- 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19.01.2027
- 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032
- 2012 - 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033
Wenn Sie vor 1953 geboren wurden und Ihr Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind für 15 Jahre gültig. Diese Frist betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Beim Tausch des Dokuments sind keine ärztlichen Untersuchungen oder anderen Prüfungen nötig.
Die Rechte, die im Führerschein stehen, bleiben auch nach dem Umtausch gültig.
