Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Verlängerung der Fahrerlaubnis
Etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der zur Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
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Voraussetzungen
- Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen.
Die Antragstellung ist zu den gleichen Bedingungen möglich, wenn die Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf).
Ist die Gültigkeit schon sehr lange abgelaufen (z.B. 7 Jahre), kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden. - Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung nicht mehr als 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen beantragt werden kann.
Soll schon vorher die Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Weiterbildung) eingetragen werden, ist der Umtausch des Führerscheins zu beantragen. Siehe auch Abschnitt "Weiterführende Informationen". - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- 45,10 Euro: Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis
- 35,00 Euro: Für die Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) inkl. Direktversand innerhalb Deutschlands
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungs-Formularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - Beantragung FQN (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
