Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören folgende Fahrzeuge:
- reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer (bitte beachten Sie, dass Sie in Videokontrollzonen, dennoch das Kennzeichen Ihres E-Fahrzeugs am Parkscheinautomaten eingeben müssen; weitere Informationen unter Links)
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze (bitte achten Sie hier auf die Beschilderung zum Parkvorgang)
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
