Während einer Fahrt müssen Sie einen Sicherheitsgurt anlegen und beim Führen von Krafträdern einen Helm tragen. Von dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt oder Helm tragen können. Von der Gurtanlegepflicht können Sie auch befreit werden, wenn Sie kleiner als 150 cm sind. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
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Hamburg
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