Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch hinaus genutzt wird. Das bedeutet also, wenn Sie den fließenden Straßen-, Rad- und Fußgängerverkehr beeinflussen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: