Mit einer Gestattung erhält der Gestattungsnehmer die Erlaubnis der Stadt Bremerhaven als Grundstückseigentümerin, auf oder in einem Grundstück Leitungen und/oder Anlagen (Überspannungen, Kabel, Rohrleitungen, Revisionsschächte, Bauanker, Kellerlichtschächte etc.) einzubauen, zu verlegen und zu betreiben. Auch der Einbau von Pollern im Seitenraum, Pflege und Nutzung von Grünflächen im Straßenseitenraum fallen in diesen Regelbereich.
Um städtische Flächen hierfür nutzen zu dürfen, ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen.
Das Amt für Straßen- und Brückenbau ist allerdings nur für die Genehmigung der ober- oder unterirdischen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes durch Rohr- und Kabelleitungen zuständig.
Bitte beachten Sie, dass die Straßenverkehrsbehörde (Amt 91/31) zuständig ist, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder Teile davon für andere Zwecke als den Verkehr genutzt sollen und der Gemeingebrauch dieser Fläche dadurch beeinträchtigt wird. Hierfür ist eine Erlaubnis nach öffentlichem Recht erforderlich (bspw. Sondernutzungserlaubnis für Überfahren von Gehweg- und Radwegbereichen mit Bau- und Lieferfahrzeugen, Baumaterial- und Gerätelagerung, Kran- oder Gerüstaufstellung, Aufstellen von Baucontainern).
Weitere Informationen
Herausgeber
Bremerhaven, Stadt
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Alle Genehmigungen sind kostenpflichtig und richten sich nach der Gebührenordnung für Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (siehe Anlage). Diese bitte im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.
Verfahrensablauf
Beim Amt für Straßen- und Brückenbau ist rechtzeitig ein formloser Antrag zu stellen. Die geplante Nutzung ist von Ihnen detailliert darzustellen (Lageplan, Schnitt, Erläuterung).
Die notwendige Gestattung wird im Rahmen eines privatrechtlichen Gestattungsvertrages (nach bürgerlichem Recht) geregelt, sofern durch die Inanspruchnahme keine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs stattfinden kann.
Wir weisen darauf hin, dass im Hinblick auf die zukünftige Nutzung der betroffenen städtischen Fläche und zur Prüfung bereits vorhandener Ver- und Entsorgungseinrichtungen verschiedene Versorgungsträger und städtische Dienststellen gehört werden müssen. Daher muss zur Bearbeitung des Antrags mit einer Wartezeit von mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks gerechnet werden.
Vor Abschluss des Gestattungsvertrages dürfen städtische Flächen nicht in Anspruch genommen werden.
