Sie können die Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße in einer Form nutzen, die über den Verkehrszweck hinausgeht. Dafür müssen Sie eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis oder straßenrechtliche Erlaubnis beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: