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Online-Antrag

Beschwerde über landesunmittelbare Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen einlegen

Sollten Sie Beschwerde über Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, untersucht diese das Verhalten der Vereinigungen im Rahmen der Rechtsaufsicht auf potenzielle Rechtsverletzungen und wirkt auf deren Behebung hin.

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