Witwen, Witwer und hinterbliebene Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft von Opfern der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: