Wenn Sie als betroffene Person oder Waise aufgrund der Schädigungsfolgen ein Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beziehen, können Sie beantragen, dass die Rückzahlung des Darlehens aus dem Sozialen Entschädigungsrecht erfolgt.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: