Geschädigte und Hinterbliebene haben einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sie aufgrund der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig sind.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
Geschädigte und Hinterbliebene haben einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sie aufgrund der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig sind.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: