Geschädigte und Hinterbliebene, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen, können unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen erhalten.
Geschädigte und Hinterbliebene, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen, können unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen erhalten.