Geschädigte können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, zum Beispiel Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und der beruflichen Eingliederung.
Geschädigte können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, zum Beispiel Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und der beruflichen Eingliederung.