Geschädigte, die infolge eines schädigenden Ereignisses vorrübergehend pflegebedürftig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit erhalten.
Geschädigte, die infolge eines schädigenden Ereignisses vorrübergehend pflegebedürftig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit erhalten.