Führen die anerkannten Schädigungsfolgen zu einer Pflegebedürftigkeit, dann können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen beantragen.
Führen die anerkannten Schädigungsfolgen zu einer Pflegebedürftigkeit, dann können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen beantragen.