Wenn Sie in Deutschland leben und bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland gesundheitlich geschädigt wurden, dann können Sie, abhängig von Ihrem Grad der Schädigungsfolgen, eine Einmalzahlung erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: