Wenn Sie durch eine notwendige ambulante oder stationäre Behandlung für eine anerkannte Schädigungsfolge in Ihrer Arbeit erheblich beeinträchtigt sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, dann können Sie Beihilfe in Form von Geldleistungen erhalten.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: