Wenn Sie gegen bestimmte Pflichten des Künstlersozialversicherungsgesetzes verstoßen, können Sie dazu aufgefordert werden, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
07.07.2021