Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
28.06.2021