Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, können Sie den Aufwand zur Erstellung der jährlichen Meldungen reduzieren, indem Sie mit weiteren Unternehmen eine Ausgleichsvereinigung gründen. Diese übernimmt die Verpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK).
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
28.06.2021