Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.