Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und Geld von einer anderen Stelle erhalten, brauchen Sie unter Umständen keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
16.11.2021