Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt, müssen Sie das Ende des Beschäftigungsverhältnisses der Sozialversicherung melden.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.12.2020