Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, monatlich Beitragsnachweise für ihre Beschäftigten an die Sozialversicherung zu übermitteln und die dort benannten Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.12.2020