Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie Ihre jährliche Meldung zur Berechnung der Künstlersozialabgabe abgeben.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.05.2021