Die Künstlersozialkasse kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.
Sie müssen dabei glaubhaft begründen, warum Sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgeltzahlungen an selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten leisten werden.
