Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mit deutlich geringeren Entgelten als im Vorjahr rechnen, können Sie die Reduzierung Ihrer Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse beantragen.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
30.07.2021