Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, können Sie für Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket empfangen. Dazu zählen Unterstützungen für Angebote in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung in Schulen und Kitas sowie Schülerbeförderung.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: