Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können Sie oder Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählt Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung in Schulen und Schülerbeförderung.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: