Teilen Sie der zuständigen Wohngeldstelle mit, wenn sich Änderungen bezüglich Ihres Wohngeldes
ergeben haben.
Die Änderungen können zu einer Erhöhung oder zu einer Verringerung Ihres Wohngeldes führen.
Wenn Änderungen eingetreten sind, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen könnten, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde umgehend mitteilen.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
- Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderliche sein, wie
- Nachweise über weitere Einkommen
- Nachweise bei Eigentum
- Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person
- Einkommensprognose bei Selbständigen
- Schwerbehindertennachweis
- gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Um Ihren Wohngeldanspruch ändern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:
- Ihr Gesamteinkommen erhöht oder verringert sich um mehr als 15%.
- Die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt hat sich geändert.
- Ihre Miete oder Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum verringern oder erhöhen sich um mehr als 15%.
Ihr Anspruch auf Wohngeld kann sich verringern, wenn sich während des Bewilligungszeitraums Ihre Situation für mehr als 4 Monate wie folgt ändert:
- Ihr Gesamteinkommen steigt um mehr als 15 Prozent,
- Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15 Prozent,
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird geringer.
Hinweise
Damit Sie Wohngeld nicht rechtwidrig in Anspruch nehmen, darf die zuständige Stelle Ihre Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
§ 27 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WOGG) Änderung des Wohngeldes
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Sie informieren die zuständige Stelle persönlich, schriftlich oder via Wohngeld App über die Änderungen.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt.
- Sie stellen einen Änderungsantrag und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Die zuständige Stelle berechnet Ihr Wohngeld erneut.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Teilen Sie Änderungen in Ihren Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, der zuständigen Wohngeldstelle unverzüglich mit.
Eine Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle bearbeitet Ihre Änderungsmitteilung so schnell wie möglich. Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen.
Wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile: Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag geprüft, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie verlieren kein Wohngeld, wenn der Anspruch weiter besteht.
