Wenn Sie in einer besonderen Wohnform leben und Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreicht, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: