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Online-Antrag

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

Minderjährige Kinder, die in einer anderen Familie leben (Pflegefamilie oder Verwandte), können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII erhalten, um den notwendigen Lebensunterhalt des Pflegekindes zu sichern. Auch Pflegepersonen können diese erhalten.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

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Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.