Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) zu beantragen.
Grundsicherungsleistungen können Personen erhalten, die
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI sind, und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann
Zur Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten (Grundmiete inkl. Betriebskosten und Heizkosten) wird der derzeit gültige Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.
Zusätzlich kann, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G", ein Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes gewährt werden.
